AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen Fa „Boilie-Benz“

— Die Bestellung und Entgegennahme von Leistungen und Lieferungen gilt als Anerkennung unserer Liefer- und Geschäftsbedingungen

 Liefertermine und Lieferfristen stellen stets bestmögliche Angaben dar, sind generell aber unverbindlich

— Sobald eine Lieferung bzw. Leistung vereinbart ist, hat der Besteller die Pflicht, die vereinbarte Lieferung anzunehmen. Erfolgt dies nicht mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist (i.d.R. 2 Monate nach Fertigstellung) anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen. Sollte sich dabei eine Minderung des Verkaufspreises – aus welchen Gründen auch immer – ergeben, so geht diese zu Lasten des ursprünglichen Bestellers.

 Boilie-Benz ist ebenso berechtigt, den Besteller anschließend mit angemessener verlängerter Frist neu zu beliefern bzw. vom Kauf- und Liefervertrag zurückzutreten.

Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware behalten wir uns das Eigentumsrecht vor, solange bis keine aus der Bestellung entstandene Forderung mehr vorhanden ist. Alle genannten Verkaufspreise sind Bruttopreise inkl. derzeit 19% MWSt.

Der Versand der bestellten Waren erfolgt i.d.R. erst nach der vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises inkl. der anfallenden Frachtkosten und Gebühren. Boilie-Benz ist grundsätzlich ein Laden-Geschäft, alle Geräte/Maschinen etc. können vor Ort besichtigt und auch abgeholt werden.

Auf speziellen Wunsch kann der Käufer auch (z.B. nach Besichtigung vor Ort oder anderweitig) beliefert werden.  Hierzu ist ein Online-Shop eingerichtet, es gelten auch bei Lieferung die Verkaufsbedingungen des Ladengeschäftes. Dem Online-Kunden ist das bekannt und er stimmt diesen Bedingungen zu.

— Bei unseren Geräten handelt es sich um handgebaute Maschinen, die stets nach der Bestellung jedes Käufers fertig gebaut/getestet und versendet werden. Eine Rückgabe ist daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers möglich. Bereits verpackte/versandte und insbesondere bereits benutzte Waren würden bei Rückgaben einen erheblichen Wertverlust für den Hersteller verursachen. Für eine Rücknahme gilt deshalb das oben genannte (s.o., Zustimmung des Verkäufers ist nötig).

Bereits angefallene bzw. dann anfallende Rücktransport- und Verpackungskosten sowie evtl. Mehraufwendungen für den Verkäufer sind in jedem Fall vom Käufer zu tragen.

— Sollte nach Abschluss des Kaufvertrages erkennbar werden, das unser Anspruch auf Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so können wir die bestellte Leistung verweigern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die uns zustehende Gegenleistung aufgrund schlechter Vermögensverhältnisse des Bestellers gefährdet ist. Evtl. erforderliche Mahnungen bei Zahlungsverzug werden mit 10.-€ netto je Mahnung (egal ob per Postzustellung oder email o.ä.) verrechnet.

— Wir können Leistungs- und Herstellungspflichten bei von uns hergestellten Produkten verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordern, der unter Beachtung des Inhalts des Vertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu den Leistungsinteressen des Bestellers steht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die unterbliebene oder pflichtwidrige Leistung oder Herstellung den Besteller nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt, wie z.B. bei Schönheitsfehlern.

— Mit dem Versand der Waren geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.

— Verpackung, Versand- und Frachtkosten, Rollgeld, Einfuhr-/Zollgebühren und sonstige mit der Auslieferung verbundenen Aufwendungen einschließlich der Kosten für die Erstellung behördlich vorgeschriebener Sicherheits- und Versandkonformitätszertifikate, trägt der Besteller.

Der Käufer/Besteller ist auch für die ordnungsgemäße Abwicklung/sonstige Gebühren/Ausfuhr/Verzollung etc verantwortlich.

— Die Funktionsfähigkeit jedes unserer Geräte wird von uns vor dem Versand geprüft. Bei jeder Lieferung werden entsprechende Hinweise und Gebrauchsanweisungen beigelegt. Zusätzlich dazu sind Produktverwendungshinweise im Internet und auf unserer Website verfügbar. Fernmündlich bzw. über E-mail und auf Wunsch auch in unserer Firma erfolgt falls erforderlich auch auch noch eine gesonderte Einweisung.

— Die Bedienung unserer Geräte/Maschinen darf nur durch Personen erfolgen, die mit unseren Bedienungsanleitungen vertraut sind. Dabei sind die bei jedem Versand beigelegten Benutzer-Hinweise strikt zu beachten.

Wir geben auf unser Walzenmaterial/Abdeckung/Rampen eine Garantie von 2 Jahren, auf Motor und Maschinen insgesamt eine Garantie von 6 Monaten ab Versende-Datum.

Ausgeschlossen von Gewährleistung/Haftung sind:

* Fehler und Schäden, die durch unsachgemäße Anwendungen entstehen (z.B. durch eine Überlastung oder aufgrund von Verarbeitung von nicht geeigneten Materialien etc.)

Fehler und Schäden die durch Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkung oder durch Fremdkörper z.B. Körner, Sand oder Steine entstehen und sämtliche Folgeschäden.

Fehler und Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, oder anderes, z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart entstehen.

* Verschleißteile und Zubehör (z.B. Dichtungen, Lager, Kupplungen etc.) sowie teilweise oder komplett demontierte Maschinen.

* Fehler, die durch Reparaturversuche entstanden sind, die nicht durch uns selber vorgenommen wurden.

* Lockern Sie auf keinen Fall irgendwelche Schrauben an den Geräten, und entfernen Sie auf keinen Fall Bauteile (z.B. eine Abdeckung), dies gilt insbesondere während des Betriebes.

Nimmt der Besteller oder ein Dritter ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung Änderungen, Reparaturarbeiten oder Instandsetzungsarbeiten an unseren Produkten vor, so erlischt die Betriebserlaubnis und auch jeglicher Gewährleistungsanspruch.

Bei Gewährleistungsansprüchen muss das von uns hergestellte Gerät frei zu uns zurückgeschickt werden, um die Reparatur vorzunehmen. Eine Reparatur vor Ort wird ausgeschlossen.

— Die Bedienung bzw. Nutzung aller unserer Waren bzw. Geräte/Maschinen darf nur durch eingewiesene Personen erfolgen

 Dem Besteller sind unsere „technischen Hinweise“ (s.u. / die z.B. über die Bauart / Kugelgrößen usw. Auskunft geben) bekannt.

— Für Schäden, jeglicher Art, die bei oder durch ungeeignetem oder unsachgemäßem Gebrauch – insbesondere bei fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme unserer Waren durch den Besteller oder durch Dritte – entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.

Schadensansprüche jeglicher Art, z.B. aus Geltendmachung von Gewinnentgang bzw. Produktions-ausfällen o.ä. werden generell und ausdrücklich ausgeschlossen

 Dem Besteller ist bekannt, dass Daten aus dem Geschäftsverkehr gespeichert und im Rahmen der geschäftlichen Erforderlichkeit verarbeitet und evtl. weitervermittelt werden müssen. Mit diesen Umständen ist der Besteller einverstanden.

— Die in einer evtl. Auftragsbestätigung/Kaufvereinbarung zusätzlich extra noch einmal aufgeführten Bedingungen (Gewährleistung, Haftung, Weiterveräußerung, Patentschutz usw.) werden ausdrücklich vereinbart.

— Bestehen in Staaten in denen ein Besteller unsere Produkte benutzt oder anwendet andere gesetzliche Vorschriften als in Deutschland, so hat uns der Besteller hierauf bei Auftragsvergabe detailliert und schriftlich hinzuweisen. In diesem Fall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 Maschinen von Boilie-Benz werden für vielerlei verschiedenste Materialien zur Kugelherstellung oder für anderweitige Formgebungen verwendet.

Boilie-Benz übernimmt deswegen keinerlei Haftung/Gewährleistung/Garantie o.ä. für die Einhaltung möglicher diverser branchenspezifischer Vorschriften, weder in Deutschland noch im Ausland. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor dem Kauf unserer Geräte selbst über die Eignung der Geräte und die Einhaltung spezieller Auflagen kundig zu machen.

— Für Waren-Lieferungen an Boilie-Benz gilt folgendes:

Unsere Lieferanten gewährleisten innerhalb der gesetzlichen Fristen, ab unserem Verkaufsdatum. Kosten für evtl. anfallende Mängel und Reklamationen müssen von ihnen während dieser Zeit inkl. der anfallenden Nebenkosten übernommen werden. Eine von uns vorbehaltslose Annahme von Waren, die an uns geliefert wurden, schließt diese Bestimmung nicht aus. Die Produkthaftung für gelieferte Waren verbleibt vollständig bei der Lieferfirma.

Verbaute Aluminiumteile und Kunststoffteile neigen z.T. sehr schnell zu kleinen Kratzern. Derartige Kratzer bzw. „Schönheitsfehler“ berechtigen nicht zu Reklamationen oder Kaufpreis-Minderungen. Die auf den Websites abgebildeten Maschinen/Geräte sind als Beispielbilder zu verstehen. Material und Aussehen können bei neu gebauten Geräten evtl. leicht davon abweichen. Dies berechtigt dem Kunden ebenfalls nicht zu Forderungen oder Minderungen.

 Für unsere Geräte bestehen mehrere Eintragungen beim Patentamt München bzw. beim Patentamt in Jena. Dadurch ist die Technik und auch das Aussehen bzw. Design unserer Geräte geschützt. Nachbau / Vervielfältigung unserer Produkte (auch im Ausland ) ist grundsätzlich verboten und wäre nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. 

Weitergabe und Verkauf (insbesondere in nicht EU Länder) darf ebenfalls nur mit unserer Zustimmung, und immer nur zu unseren Bedingungen erfolgen.

 Sollte eine der in diesen AGBs getroffenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierzu die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

— Es gilt deutsches Recht unter Ausschließung des UN Kaufrechts.

Technische Hinweise: 

Wir verkaufen unsere Kugel-Benz-Boiliemaschinen i.d.R. nach dem Abstand der Rillen-Stege, unsere Walzen werden dabei bis zum letzten Millimeter ganz ausgenutzt: als Beispiel:

Walzenlänge = 48cm,  40 Rillen,  Durchmesser = 12mm

Walzenlänge = 48cm,  34 Rillen,  Durchmesser = 14mm

Walzenlänge = 48cm,  30 Rillen,  Durchmesser = 16mm

Walzenlänge = 48cm,  26 Rillen,  Durchmesser = 18mm

Walzenlänge = 48cm,  24 Rillen,  Durchmesser = 20mm

Walzenlänge = 48cm,  22 Rillen,  Durchmesser = 22mm

Walzenlänge = 48cm,  20 Rillen,  Durchmesser = 24mm

Nur bei Schalenrollern ist das geringfügig anders. Niemand kann die tatsächliche End-Größe eines Boilies nach dem Trocknen für tausende von verschiedenen Teigen exakt angeben, dazu gibt es viel zu viele Zusammensetzungen von Teigmischungen. Die einen nehmen nach dem Kochen an Volumen zu, die anderen nicht. Die einen verlieren beim Trocknen einige Millimeter, die anderen dagegen fast gar nichts.
Es kommt dabei immer auf die Zutaten an, nach dem Dämpfen der Kugeln wird das Ergebnis wieder etwas anders als z.B. nach einem Kochvorgang ausfallen… 
Es ist also völlig normal, wenn Boilies nach einer längeren Trockungsphase an Volumen (und auch an Gewicht!) verlieren.
Das Ergebnis wird bei vielen möglichen Teigzusammensetzungen daher u.U. völlig unterschiedlich ausfallen. 

Boilie-Benz

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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